e-Export

E-Rechnung Obligatorium für Exporte beginnt am 1. Juli 2017! Mit der Umsatzverwaltung werden auch Export- und Steuerfrei-Rechnungen in die elektronische Rechnungsstellung einbezogen, die Exportprozesse gehen nun in eine elektronische Umgebung über. So; Die Exportrechnungen werden über das IOP an das Zoll- und Handelsministerium weitergeleitet, und Rechnungen können direkt vom Ministerium ausgestellt werden.

 

 

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungen Anwendung im Export

Ab dem 01. Juli 2017 akzeptiert die Abteilung Revenue Administration jetzt E-Invoice-Anträge für Export und Steuerfrei Rechnungen.

So; Die Exportrechnung wird über das IOP an das Zoll und Handelsministerium weitergeleitet, und Rechnungen können direkt vom Ministerium ausgestellt werden.

Effizienz und Schnelligkeit werden im Prozess durch die Anwendung e-Invoice beim Export erreicht.


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